Die Anfänge der Bergrettung von 1862 bis 1899
Die Anfänge der Bergrettung von 1862 bis 1899
Die hier angegebenen Daten entsprechen der frühen Gründerzeit der Alpenvereine oder anderer (alpiner) Rettungsvereinigungen. Honorigen Zeitgenossen, insbesondere Wissenschaftlern, galt die geographische, geologische und biologische Erschließung und Erforschung der Alpen als oberstes Ziel. Von einer organisierten Bergrettung wurde noch lange nicht gesprochen! Da die Bergwacht ihre Wurzeln in diesen Organisationen hat, sind deren Gründungsdaten zugleich für die Anfänge der Bergrettung im Alpenraum von Bedeutung.
1862
Am 19.11.1862 erfolgte die Gründung des Österreichischen Alpenvereins (ÖAV) mit Sitz in Wien.
1863
Das Internationale Komitee des Roten Kreuzes wurde gegründet.
1864
Am 22.8.1864 erfolgte der Abschluss der ersten sog. „Genfer Konvention“. Sie geht im wesentlichen auf eine Anregung des Schweizer Henri Dunant zurück, der als Augenzeuge die blutigen Kämpfe der Italiener und Franzosen gegen die Österreicher im Jahre 1859 mitmachte. Als gemeinsames (Neutralitäts-) Abzeichen wurde zu Ehren des Geburtslandes des großen menschenfreundlichen Werkes, der Schweiz, deren Wappen, ein weißes Kreuz aus fünf gleichseitigen Vierecken auf rotem Grunde, in umgestellten Farben festgelegt, das Rote Kreuz auf weißem Grunde.
(Vgl. Amtliches Unterrichtsbuch des DRK, 1930.)
1866
Im Zeichen der damaligen deutschen Kleinstaaterei kam es zu völlig unterschiedlichen Gründungen und Entwicklungen, unter anderem etablierte sich 1866 auch eine erste bayerische Vereinigung unter dem Zeichen des Roten Kreuzes. Aber erst am 25.1.1921 wurden in Bamberg die Landesvereine und Landesfrauenvereine zum Deutschen Roten Kreuz e.V. zusammengeführt. Zum 1.1.1938 wurden die Einzelvereine aufgelöst und an deren Stelle das einheitliche Deutsche Rote Kreuz gesetzt, aufgegliedert in 15 Landesteile, u. a. auch Schwaben.
1869
Am 9. Mai 1869 kam es schließlich zur Gründung des Deutschen Alpenvereins (DAV) durch 36 Freunde der Berge in München. Darunter waren Bergsteigerpersönlichkeiten wie Johann Stüdl und Franz Senn. Auch die Sektion Allgäu-Immenstadt konstituierte sich. Die Sektionen Immenstadt und Kempten werden durch den Bau von Wegen und Unterkunftshütten sowie als Künder der Schönheiten der alpinen Welt zum Bahnbrecher für den Fremdenverkehr im Oberallgäu.
1873
Am 28.8.1873 erfolgte der Zusammenschluss des Deutschen Alpenvereins und des Österreichischen Alpenvereins zum „Deutschen und Österreichischen Alpenverein“ (DuÖAV)
1876
Der Markt Oberstdorf erlässt in Verbindung mit den Sektionen Immenstadt und Kempten eine Bergführerordnung, sie verpflichtet darin u.a. die Bergführer zum Rettungsdienst. Johann Baptist Schraudolph ist erster behördlich autorisierter Bergführer Oberstdorfs. Er bestieg offiziell laut Führerbuch 416mal die 2.646 Meter hohe Mädelegabel, insgesamt dürfte er aber über 500 mal auf seinem Hausberg gewesen sein. „Babischd“ wurden reiche Ehrungen von Touristen und dem DuÖAV zuteil. Er war vom Alpenverein mit dem Prädikat „Vorzüglich“ qualifiziert worden. In Einödsbach, am Fuße der Mädelegabel, als Sohn der Bauerstochter Karolina Schraudolph am 17. Juni 1826 geboren, blieb er sein Leben lang der Heimat treu.
Natürlich musste die „Führerordnung“ beim Koeniglichen Bezirksamt in Sonthofen beantragt werden:
„Koenigl. Bezirksamt Sonthofen!
Oberstdorf, am 24. April 1876
Die von der der Alpenvereinssection Allgäu entworfene Bergführer-Ordnung nebst Tarif betreffend.
Dem hiesigen unterfertigten Gemeinde=Ausschusse wurde von der Alpen=Vereins=Section Allgäu die hier in Anlage ersichtliche entworfene Bergführer=Ordnung nebst Tarif zugesandt und es wurde dieses vom Gemeinde=Ausschusse als eine ortspolizeyliche Vorschrift anerkannt, und behufs Erwirkung der Vollziehbarkeit hiemit dem kgl. Bezirksamte Sonthofen zur weiteren Verfügung zugestellt.
Verehrungsvollst beharrt des Königl. Bezirksamt
Ergebener Gemeindeausschuss
Neben Bürgermeister Paul Brack, namentlich 12 Gemeinderäte.
Nach einem Briefwechsel und einigen redaktionellen Veränderungen stimmte die Aufsichtsbehörde dem Ersuchen zu. Mit Schreiben vom 25. Juli 1876 setzte der kgl. Bezirksamtmann die Gemeindeverwaltung (heute Gemeinderat) Oberstdorf vom Erfolg ihres Antrags in Kenntnis:
„Betreff: Die Einführung einer Bergführerordnung in der Marktgemeinde Oberstdorf
Angebogen gebe ich die nach Maßgabe der hohen Regierungsentschließung für vollziehbar erklärten Bergführerordnung vom 20. v. Mts. (Anm.: vorigen Monats) mit dem Auftrage zurück, solche mit dem gleichfalls rückfolgenden Tarif nach Maßgabe des Art. 11 des Polizey=Strafgesetzbuches in der dortigen Gemeinde in ortsüblicher Weise gehörig bekannt zu geben und über die Zeit und Art der erfolgten Bekanntmachung mir ungesäumt Bericht zu erstatten. Nach erfolgter Publikation haben Sie 6 Exemplare dieser Führerordnung nebst Führertarif anfertigen zu lassen und mit den heute hinausgegebenen Originalien und dem Publikationsnachweis an mich einzusenden.
Der kgl. Bezirksamtmann
(Unterschrift)“
Ein ganz schöner Kommandoton, den der Herr Bezirksamtmann hier gegen die Gemeinde angeschlagen hat! Die endgültige Fassung der Bergführerordnung enthielt 22 Paragraphen. Im §16 wurde die Hilfeleistung des Bergführers dokumentiert: „Im Falle ein ohne Führer zu einer Tour ausgegangener Reisender vermisst wird oder gegründete Vermutung besteht, dass eine Bergführergesellschaft verunglückt sei, sind die nicht anderweitig in Anspruch genommenen Führer verpflichtet, auf ergehende Aufforderung der Ortspolizeibehörde, gegen entsprechende Löhnung, dieselben aufzusuchen.“
Interessant zur Hilfeleistung ist ebenfalls §17: „Der den Reisenden begleitende Führer hat auch die Aufgabe, denselben auf die nötige Vorsicht aufmerksam zu machen, Verirrungen zu verhüten, zu diesem Zwecke auch einen Kompaß bei sich zu führen, auf die Hintanhaltung von Unglücksfällen ein besonderes Augenmerk zu richten und bei Eintritt solcher möglichst Hilfe zu leisten oder herbeizuholen. Bei allen schwierigen Touren ist der Führer verpflichtet, ein solides Seil mit sich zu führen. Bei gefährlichen Passagen hat der Reisende den Anordnungen des Führers möglichst Folge zu leisten. Selbstverständlich fehlte der Hinweis auf Bestrafung bei Zuwiderhandlungen nicht!“
(VSV, Heft 32/ Juni 1998, Eugen Thomma)
1880
1880 wurde die Abhaltung von Bergführerkursen durch den DuÖAV beschlossen. Als Grund wurde ausgeführt: „Wenn der Alpenverein dafür sorgte, dass nur Berufene das Führergewerbe ausüben sollten, so musste er nun es sich angelegen sein lassen, dass dieselben auch wirklich sachgemäß für ihren Beruf ausgebildet werden. Zu diesem Zwecke wurden die Führerlehrkurse eingerichtet, für welche 1880 ein Statut geschaffen wurde, das auch heute noch die Grundlage für diese Kurse bildet.“
(Emmer, Geschichte des DuÖAV, Zeitschrift des DuÖAV, 1894)
Der erste Kurs fand vom 13.12.-21.12.1881 in Innsbruck statt. Der erste Kurs in Bayern war in der Zeit vom 28.03.-05.04.1892 in München mit 35 Teilnehmern. Das Statut sah zu Beginn für die Erste Hilfe nur eine Unterrichtszeit von insgesamt 2 Sunden vor. Auf Anregung der Lehrer, vorwiegend Ärzte, sahen sich die Veranstalter veranlasst, das Zeitausmaß dieses wichtigen Lehrgegenstandes auf 15-20 Stunden zu erhöhen und auch geeignete Lehrmittel anzuschaffen.
1884
Der Markt Oberstdorf erlässt eine neue Bergführerordnung und einen neuen Führertarif. Bis zu 7 kg Gepäck hat der Führer dem Touristen kostenlos zu tragen, bis zu 12 kg ist Übergewicht zu bezahlen, und mehr darf der Führer nicht tragen. Als Bergführer sind in Oberstdorf autorisiert: Karl Brutscher, Thimotäus Kappeler, Alexander Köcheler, Ignaz Zobel und Johann Baptist Schraudolph.
1885
Im Österreichischen Touristenclub in Wien forderte Jaromir von Mundy die Gründung einer freiwilligen Helfergruppe für Bergunfälle! Eine eigens für das Gebirge konstruierte Trage, welche auch als Tragsessel für 2 Träger verstellbar ist, dürfte hauptsächlich wegen ihrer Kostspieligkeit (48 fl.) kaum irgendwo für ein Schutzhaus angeschafft worden sein.
1889
In den Oberallgäuer Bergen kommt es zu ersten Todesfällen unter touristischen Bergsteigern. Mit dicken Lettern meldet die Tageszeitung: „Bezirksamtmannsgattin Freifrau von Strauß von Sonthofen und eine bei ihr auf Besuch weilende Institus-Freundin aus Regensburg sind abgestürzt und wurden beide tot aufgefunden.“ Die beiden Damen wollten den Weg abkürzen und sind über die Ziegelbacher Wände gestürzt. Der Untersenn Ferdinand Bader aus Bolsterlang stürzt im Sperrbach tödlich ab.
(VSV, Heft 16 / Juni 1990 von Eugen Thoma)
1892
1892 nehmen die ersten Oberstdorfer Bergführer an einem Bergführerkurs in München teil. Zu ihnen gehörte u.a. Bergführer Moritz Math, geboren am 22.9.1856 in Oberstdorf, Haus Nr. 222 (heute Bachstr.16). Moritz Math betrieb eine kleine Landwirtschaft und eine Schuhmacherei, er starb am 15.11.1933. Von der aktiven Führertätigkeit trat der Sechzigjährige erst zurück, als er am Ende des ersten Weltkriegs bei der Bergung eines Abgestürzten eine schwere Fußverletzung davongetragen hatte.
Weitere Teilnahme von Oberstdorfer Bergführern: Adolf Berktold, Wirt in Gerstruben bei Oberstdorf, war noch nie aus seiner Gegend hinausgekommen, nicht einmal nach Kempten, Brutscher Carl, Braxmair Franz, Luitpold Zobel jun., Schraudolph Franz jun., Einödsbach, Sohn des legendären „Babischd“.
(VSV, Heft 33/ Dezember 1998, Eugen Thomma)
Alle Führer erhielten das Verbandsmaterial von „Dr. Seydel’s“ sowie Kartenmaterial ihres Gebietes. In München fand außerdem das Schlussfest des Lehrkurses für bayerische Gebirgsführer statt, auf der auch Preise im Gesamtwert von über 470 Reichsmark verliehen wurden. Die Teilnehmer aus Oberstdorf erhielten:
Moritz Math Preis: Aneroid (Luftdruckanzeiger)
Franz Braxmair Preis: Eispickel
Karl Brutscher Preis: Feldflasche
Luitpold Zobel Preis: Feldflasche und Eierbecher.
(VSV, Heft 22 / Juni 1993 von Ingrid Weitenauer)
1893
Im September stürzt Marie Huber aus Reichenbach bei Schöllang in nächster Nähe der Käseralpe im sogenannten Brunnenheuet ab.
(VSV, Heft 24 / Juni 1994 von Ingrid Weitenauer)
1892/94
Der internationale Charakter des alpinen Tourismus erforderte auch eine internationale Abstimmung im Bereich der Bergrettung. Insbesondere bei der Entwicklung des alpinen Notsignals kam es zu einer länderübergreifenden Zusammenarbeit. 1894 hielt der englische Alpinist Clinton Thomas Dent eine Rede bei der 25. Generalversammlung des DuÖAV in München zur Einführung eines solchen Signals:
„Im vorvergangenen Jahre wagte ich es, die Zweckmäßigkeit einer derartigen Maassnahme zu befürworten, und machte den Vorschlag, die bedeutenden Alpenvereine sollten hierbei im Einverständnis handeln, Nothsignal vereinbaren und demselben möglichst allgemeine Geltung verschaffen. Voriges Jahr ernannte das Comitee des Alpine Club (London) einen Ausschuss zur Berichterstattung darüber, ob es möglich, respective rathsam sei, irgend eine Form der Signalverständigung für Nothfälle im Gebirge zur Einführung bei sämmtlichen Alpenvereinen zu empfehlen. Der Ausschuss referierte seiner Zeit an die Generalversammlung des Alpine Club, welche den Plan guthiess und den Schriftführer beauftragte, sich mit den bedeutenden Alpenvereinen zum Zwecke gemeinschaftlicher Massnahmen in Verbindung zu setzen. Nicht ohne Bedenken unterfieng ich mich, vor Ihnen als Befürworter dieses Vorschlages zu erscheinen und dessen Annahme zu beantragen. Mancher dürfte vielleicht hierin einen für meine Nationalität ein wenig characteristischen Zug zu erblicken glauben: Wir regen die Frage nur an, und überlassen anderen die Sorge für die praktische Ausführung des Projektes. Doch meine ich, nicht über die mir ertheilten Instuktionen hinauszugehen, wenn ich Ihnen die Versicherung gebe, dass der Alpine Club sehr gern bereit ist, mit Ihnen bei der Ausarbeitung der Einzelheiten Hand in Hand zu gehen.
Es sei mir nun gestattet, ohne weitere Vorrede drei Punkte zur Berathung in Vorschlag zu bringen, und zwar: 1. Dass die allgemeine Einführung eines Nothsignals zur Anwendung im Gebirge rathsam ist. 2. Dass die weiterhin vorgeschlagene Signalform zweckmässig erscheint. 3. Dass man sich in jeder Weise bestreben möge, sicherzustellen, dass das Prinzip des Signalisierens und die Methode seiner praktischen Anwendung in so weiten Kreisen als möglich zu öffentlichen Kenntnis gelangt.“
Die Begründung des Signals können wir uns ersparen, ebenso die Beschreibung, denn jeder Bergfreund kennt es – oder etwa nicht? 6 optische oder akustische Zeichen pro Minute, 1 Minute Pause, wiederholen. Antwort: 3 Zeichen pro Minute, 1 Minute Pause, wiederholen…
„An diese beredten Worte des hervorragenden englischen Alpinisten schloss sich eine lebhafte Debatte, in welcher alle Betheiligten den Vorschlägen des englischen Brudervereins in sympathischter Weise zustimmten. Die General-Versammlung nahm einstimmig unter Ausdruck des besten Dankes einen Antrag an, der dahingeht, dass der DuÖAV für das Gebiet der deutschen und österreichischen Ostalpen die Durchführung des von Herrn C.T. Dent vorgeschlagenen alpinen Nothsignales in die Hand nimmt.“
(Mitt. des DuÖAV, 17/1894 und Die Bergrettung in Bayern, Band 1, S.15.)
1894
Der seit 17.07. vermisste Kurgast Dr. Wehrmann wird von dem Geißhirten Joseph Anton Huber im Oytal in den so genannten Seewänden gefunden. Bei der im Zustand weit fortgeschrittener Verwesung befindlichen Leiche finden sich 340 Mk an Geld und die Passkarte.
1895
Am letzten Sonntag, dem 28. Juli 1895, ist am östlichen Gehänge des den Himmelschrofen und die Mädelegabel verbindenden Gebirgskammes der 20 Jahre alte Senn Joh. Martin von St. Lorenz, bedienstet bei den Pächtern der Alpe Anatberg, beim Edelweißpflücken verunglückt.
(VSV, Heft 28 / Juni 1996 von Ingrid Weitenauer)
1896
Die sich häufenden Unglücksfälle der vergangenen Jahre ließen 1896 zu einem entscheidenden Jahr in der Entwicklung des alpinen Rettungswesens werden. Eine Initiative galt der Suche nach dem besten Rettungsgerät:
„Die sich häufenden Unglücksfällen in den Bergen machen es den alpinen Vereinen zur gebieterischen Pflicht, ihre Schutzhäuser und Hütten mit Hilfsmitteln zur Rettung Verunglückter zu versehen. Leider ist dies noch lange nicht überall durchgeführt, ja selbst in den wichtigsten Thalstationen befinden sich oft die Rettungsmittel noch in einem Stande, welcher Vieles zu wünschen übrig lässt. Dies veranlasste einen Menschenfreund und wohlwollenden Freund des ÖTC zur Anschaffung einer Tragbahre für das Carl-Ludwig-Haus auf der Raxalpe den entsprechenden Betrag zu widmen.
Um diesem hochsinnigen Wunsche nachzukommen, gleichzeitig aber auch, um sich über die Errungenschaften den Neuzeit auf dem Gebiete der Rettungsmittel eingehend zu informieren, beschloss der Central-Ausschuss die Rathschläge der Wiener Freiwilligen Rettungsgesellschaft einzuholen. Hierauf wurden nun zwei Central-Aausschussmitglieder ermächtigt, bei der Firma der k.k. Hofwagenfabrik Jac. Lohner & Co. in Wien die Bestellung einer Tragbahre, wie solche bei der Rettungsgesellschaft in Verwendung sind, zu veranlassen. Gleichzeitig aber gab Herr Karl Kontruss den Rath, die Tragbahre versuchsweise derartig zu construieren, dass sie mit abnehmbaren Schlittenkufen versehen wurde.
Herr F. Lohner war von dieser Idee angenehm überrascht, und bemühte sich bestens, dieselbe in gelungener Weise zur Ausführung zu bringen. Gelegentlich des am 25. October von Herrn Dr. Heinrich Charas gehaltenen Vortrages ward die fertig gestellte Tragbahre auf das eingehenste besprochen und Dr. Charas meinte, sich von den Schlittenkufen in vielen Fällen von Verunglückungen im Gebirge besondere Vortheile versprechen zu dürfen. Herr Fabrikant Lohner verglich bei der gleichen Gelegenheit die vortreffliche Idee einer Bahre auf Schlittenkufen mit dem „Ei des Columbus“. Hierauf wurde die Bahre am 3. November gelegentlich der Central-Ausschuss-Partie auf die Raxalpe ins Carl-Ludwig-Haus befördert und dort einer Erprobung unterzogen.
Die Tragbahre besteht aus einem von Eschenholz gefertigten, zusammenlegbaren Gestelle, über welches ein Segeltuch gespannt ist; einige angebrachten Gurten dienen zum Befestigen des Verunglückten. Die neu in Anwendung kommenden Schlittenkufen sind gleichfalls aus Eschenholz gefertigt in gehen nach beiden Seiten hoch hinauf; Die Basis ist mit Eisenschienen beschlagen und an der Oberseite sind je zwei eiserne Schuhe zur Aufnahme der Tragbahrfüsse angebracht. Überdies werden die Tragstangen mittels Riemen oder Schnüren an die Kufen befestigt, wodurch das Ganze eine bedeutende Stabilität erhält. 3 Paar verschiedenartig angebrachte Doppelstricke von verschiedener Länge dienen zum Ziehen und Bremsen. Durch die verschiedene Länge der Stricke wird es ermöglicht, dass auf schmalen Wegen die Träger ihre Function in Art des Gänsemarsches verrichten können. Nach dem Urtheile der bei der Probefahrt zugegen gewesenen Clubmitglieder gilt es als gewiss, dass eine derartige Tragbahre fast auf allen Alpenwegen Verwendung finden könnte und ihr Transport für alle Betheiligten mit möglichst wenigen Unbequemlichkeiten verbunden ist.
(Österreichische Touristen-Zeitung Nr. 2 XVI 1896 / Bergrettung Wien-Niederösterreich, zitiert nach: Die Bergrettung in Bayern, Band 1, S. 15 und 16.)
Allerdings ist es kaum vorstellbar, dass auf regionaler Ebene, beispielsweise in Oberstdorf, Rettungsgeräte erst nach langwierigen Diskussionen im fernen Wien zum Einsatz kamen. Wahrscheinlicher ist, dass die hiesigen Bergführer, die ja durchwegs auch gute Handwerker waren, sich sehr pragmatisch mit Rettungsgeräten auseinandersetzten, selbst eigene Geräte entwickelten und zum Einsatz brachten. Löblich ist aber allemal, dass sich die Alpenvereins-Verantwortlichen mit dem zunehmenden Bergtourismus und den daraus entstehenden alpinen Gefahren und Unfällen sehr aktiv auseinander setzten.
Zur gleichen Zeit wird aus der Schweiz berichtet: „Dr. med. Oscar Bernhard aus Samedan im Engadin verfasste 1896 ein Büchlein mit dem Titel: „Samariterdienst. Mit besonderer Berücksichtigung der Verhältnisse im Hochgebirge“. Eine Anleitung über die ersten Hilfeleistungen und den Transport von Verunglückten, um manche unnütze Schmerzen und Qualen vorzubeugen, wenn nicht gar Menschenleben zu retten, schreibt Dr. Bernhard, der seit Jahren im Oberengadin und während der Sommermonate speziell im Touristenzentrum Pontresina als Arzt tätig, oft in der Lage, bei Unglücksfällen in den Bergen Hilfe leisten zu müssen.“
(Vgl. BERG-ECHO 11/1968.)
Bestrebungen, einen organisierten Rettungsdienst zu installieren
Sehr gut dokumentiert sind die Bestrebungen in Wiener Kreisen aus dem Jahr 1896, einen organisierten Rettungsdienst zu installieren. Diese Aktivitäten wurden in den Folgejahren von den verschiedenen Alpin-Organisationen weiter verfolgt. So wurde am 3.1.1898 die „Alpine Rettungsgesellschaft Innsbruck“ gegründet. Anregung zu dieser Gründung gab der akademische Alpenclub Innsbruck, wobei alle alpinen Vereine Innsbrucks Gründer der Gesellschaft sein sollten. Anlass zur Gründung waren weniger die „percentuell eher geringen Unglücksfälle, doch vom humanen Standpunkte darf nichts versäumt werden“.
Folgende Überlegungen wurden zeitgleich im Central-Ausschuss des DuÖAV angestellt: „Im Interesse des Fremdenverkehrs liegt es, dass Unfälle in unseren Alpen thunlichst verhindert werden, vor Allem aber, dass im Falle ein Tourist in eine Nothlage geräth, rechtzeitig Hilfe gebracht wird. Um letzteres zu sichern, erschein es vor Allem nothwendig, dass jede Gelegenheit, sich über den Verbleib des Touristen zu unterrichten, wohl beachtet und jede Wahrnehmung, welche zu Bedenken Anlass giebt, auch an zuständiger Stelle zur Kenntnis gebracht werde.
Der Central-Ausschuss des DuÖ-Alpenvereins gestattet sich daher das dringende Ersuchen zu stellen:
1. Auf einzelne Touristen und Partien, besonders wenn diese gewagte Touren oder unter ungünstigen Verhältnissen unternehmen zu achten, sich über den Verbleib der selben nach Möglichkeit zu erkundigen und bei der ersten Vermuthung, es sei ein Unfall möglicherweise vorgekommen, der nächsten Section des DuÖAV oder deren Vertrauensmann, sowie dem Central-Ausschuss Nachricht zu geben.
2. Wenn nicht ein Vertreter der Alpenvereinssection selbst die entsprechenden Aufträge zu ertheilen in der Lage ist, soll unbeschadet der obenerwähnten Anzeige, sofort Nachschau gehalten werden, wenn die Möglichkeit eines Unfalles vermuthet wird. Um entsprechend helfen zu können, werden in der Regel zwei Personen zu entsenden sein, je nach den Umständen auch mehr, doch auch nicht überflüssig viele.
3. Es ist als Ehrenpflicht eines jeden Touristen anzusehen, dass er, wenn er erfährt, es werde ein Unfall vermuthet, nicht nur an entsprechender Stelle die Anzeige erstatte, sondern auch sofort seinen Führer zur Verfügung stelle, wenn damit auch das Aufgeben einer Tour verbunden sein sollte.
4. Die Bestimmungen des Nothsignals werden dringend der Beachtung empfohlen.
Der Central-Ausschuss wird auch dafür sorgen, dass die aus der Hilfeleistung erwachsenden Unkosten gedeckt werden. Der Central-Ausschuss verkennt keineswegs, dass damit weder in allen Fällen die rechtzeitige Hilfsleistung sichergestellt wird, noch auch, dass Unzukömmlichkeiten vorkommen können. Wenn aber auch nur vielleicht in einzelnen Fällen ein Menschenleben gerettet werden kann, so wird man sich darüber freuen dürfen, und es soll ja hauptsächlich angebahnt werden, dass man seitens der Bevölkerung der Sache mehr Aufmerksamkeit widme und der Hauptübelstand: „Langsamkeit und Schwerfälligkeit“ beseitigt werde. An der Hand der Erfahrungen wird man dann zu weiteren Maassnahmen schreiten können.
(Mitt. des DuÖAV, 11/1896)
1898
Der Alpine Rettungsausschuss München wird gegründet
So langsam wird auch in bayerischen alpinen Kreisen über die Gründung analoger Einrichtungen nachgedacht. Insbesondere die Section Bayernland bemühte sich um Expertise aus Wien, um „jenem edlen Vorbilde nachzueifern und einen gleichen Ausschuss für die bayer. Berge und dem Kaisergebirge ins Leben zu rufen“. Der Rettungsausschuss rekrutierte sich aus verschiedenen Münchner Sectionen und alpinen Vereinen. Als Arbeitsgebiet hat sich der Ausschuss gewählt das Wettersteingebirge, den nördlichen Teil des Karwendelgebirges, das Kaisergebirge und die bayerischen Voralpen vom Lech bis zur Saalach. Interessanterweise gibt es in dieser Gebietsversion unter den bayerischen Voralpen kein alpines Gebiet westlich des Lechs! Dies hängt möglicherweise damit zusammen, dass man die Allgäuer Alpen georgraphisch nicht als Teil der Bayerischen Alpen betrachtete, sich also für dieses Gebiet nicht verantwortlich fühlte. Ein anderer Grund mag gewesen sein, dass das Allgäu kein typisches Naherholungsgebiet Münchens war, also nicht „vor der Haustüre“ der bayerischen Hauptstadt lag.
„Über dieses oben genannte Gebiet spannt sich nun ein Netz von wohlinstruierten Rettungsposten und Stationen, welche nicht nur einen raschen und sicheren Nachrichtendienst ermöglichen, sondern auch bei einem Unglücksfalle ein rasches und zielbewusstes Vorgehen in der Hilfeleistung verbürgen. Die Rettungsaktionen wurden in dankeswerthester und entgegenkommenster Weise von den in diesen Gebieten liegenden Sectionen Füssen, Garmisch-Partenkirchen, Kitzbühel, Kufstein, Miesbach, Mittenwald, Reichenhall, Rosenheim, Saalfelden, Tegernsee, Tölz und Weilheim-Murnau, sowie den Vorständen der k. Forstämter Fall und Marquartstein übernommen; in Garmisch und Miesbach stehen die Vorstände der k. Bezirksämter selbst an der Spitze der dortigen Rettungsstationen.“
(Mitt. des DuÖAV 5/1899)
In der Mitteilung wird auch auf Berchtesgaden verwiesen, dass man in der territorialen Organisation schmerzlich vermisste. Berchtesgaden lehnte nämlich schlichtweg einen Beitritt zum alpinen Rettungsausschuss ab. Im Kern ging es den Berchtesgadenern um ihre Unabhängigkeit. Man wollte keine Zentralisierung der Verantwortlichkeiten akzeptieren, sondern weiter dezentralisiert arbeiten. Das sicherlich gleichbedeutende Oberstdorf taucht jedoch in der Mitteilung, vermutlich aus den oben ausgeführten Gründen, überhaupt nicht auf.
Die Zahl der Besucher des Nebelhornhauses
hat in dieser Saison das erste Tausend überschritten. Laut Fremdenliste Nr. 8 sind bis Mitte August bereits 4.018 Kurgäste und Passanten gemeldet.
Belegung der Alpenvereinshütten:
Nebelhornhaus -2.040 Besucher, Waltenbergerhaus – 300 Besucher, Prinz-Luitpold-Haus – 530 Besucher.
(VSV, Heft 34 / Juni 1999, S. 1046,1047,1048)
1899
Auf bayerischer Ebene kam es zur Einrichtung eines Rettungscorps des „Alpinen Rettungs-Ausschuss“ (A.R.A.) München: „Dem alpinen Rettungs-Ausschuss steht zum raschen Eingreifen bei Unglücksfällen das sogenannte Rettungscorps zur Stelle, welches zur Zeit aus 34 erfahrenen Alpinisten besteht. Der A.R.A. München musste während des letzten Jahres (Anm.: 1899) sechsmal in Action treten. In zwei Fällen konnte er leider nur die Bergung der Leichen der Verunglückten überwachen, zwei weitere Fälle, bei denen Touristen in arge Bedrängnis gerathen waren, fanden einen günstigen Ausgang und zweimal erwies sich die Alarmierung als unnütz, da die Vermissten lediglich ihre Tour geändert hatten., aber auch diese Fälle bewiesen, wie tadellos die Einrichtung des Alpinen-Rettungsausschusses functionierte. Neuerdings dehnt der A.R.A. München sein Arbeitsgebiet auf das Allgäu aus, wo die S. Allgäu-Kempten ihren Beitritt bereits erklärt hat“.
(Mitt. des DuÖAV 6/1900)
Dort, im Allgäu, ist im Juli 1899 der Wegebau vom Nebelhorn über den Seealpsee ins Oytal abgeschlossen worden. Am 29. Juli 1899 berichtet ein ausführlicher Artikel in der Tageszeitung von der Eröffnungsfeier und der Einweihung des Heilbronner Weges.
(VSV, Heft 36 / Juni 2000, S. 1157)